(1) Die Prüfung wird vollständig online über die Prüfungsplattform der Zertifizierungsstelle abgelegt. Eine Videoaufsicht findet nicht statt. Die Aussagekraft der Prüfung wird stattdessen durch ihren Aufbau gesichert: In Teil A durch Zeitbegrenzung, Zufallsauswahl und Randomisierung nach § 4 Absatz 2 sowie die Regelungen der §§ 5 und 6, in Teil B dadurch, dass der Einsatz von KI-Werkzeugen dort ausdrücklich erlaubt und selbst Gegenstand der Bewertung ist — es besteht insoweit nichts zu überwachen.
(2) Teil A – Theorie (Wissen): eine Single-Choice-Prüfung von 90 Minuten mit 50 bis 60 Fragen. Die Fragen werden nach dem Zufallsprinzip aus einem definierten Fragenpool gezogen; Reihenfolge der Fragen und Antwortoptionen werden randomisiert. Die Bearbeitungszeit läuft ab Prüfungsstart ohne Unterbrechung.
(3) Teil B – Praxis (Anwendung): eine Anwendungsaufgabe von rund 45 Minuten, etwa ein realistischer Projekt-Use-Case oder zwei kleinere Aufgaben. Das Ergebnis wird innerhalb der Bearbeitungszeit über die Prüfungsplattform eingereicht.
(4) Beide Teile werden in der Regel an einem Prüfungstermin abgelegt; eine getrennte Ablegung ist zulässig.