§ 1 Geltungsbereich und Aufbau
(1) Diese Prüfungsordnung regelt Zulassung, Durchführung, Bewertung, Wiederholung und Ergebnisfeststellung der Zertifizierungsprüfungen zu den Zertifikaten dieser Ordnung sowie die Erteilung der Zertifikate.
(2) Sie besteht aus zwei Teilen. Teil 1 (§§ 1 bis 15) regelt den Ablauf und gilt für jedes Zertifikat dieser Ordnung. Teil 2 (ab § 16) regelt für jedes Zertifikat gesondert, welches Lernzielverzeichnis maßgeblich ist, aus welchen Teilen die Prüfung besteht und welche Bestehensgrenzen gelten. Bei Widerspruch geht Teil 2 vor.
(3) Träger des Prüfungsverfahrens ist HIPM-Zert (nachfolgend „Zertifizierungsstelle"; Rechtsträger: uhligland kft.). Vorbereitende Weiterbildungen werden durch kooperierende Bildungsträger durchgeführt; Lehre und Prüfung sind organisatorisch getrennt (§ 14).
(4) Die fachliche Grundlage jeder Prüfung ist das in Teil 2 benannte Themen- und Lernzielverzeichnis in der dort genannten Fassung. Jede Prüfungsaufgabe ist einem dort definierten Lernziel zugeordnet und trägt dessen Kennung. Bei Widerspruch zwischen dieser Ordnung und einem Verzeichnis gilt für die Prüfungsform diese Ordnung, für die fachlichen Anforderungen das Verzeichnis.